CAMPINGPLATZORDNUNG  
   
FOLGENDE REGELN WURDEN EINGEFÜHRT UM DEN CAMPINGGÄSTEN EINEN ENTSPANNENDEN UND ERHOLSAMEN  URLAUB
ZU ERMÖGLICHEN. WIR BITTEN SIE, SICH STRIKT DARAN ZU HALTEN UND FÜR DEREN EINHALTUNG ZU SORGEN.  
WER DIE VORSCHRIFTEN MISSACHTET MUSS DEN CAMPINGPLATZ VERLASSEN. ETWAIGE REKLAMATIONEN WERDEN VON  
DER DIREKTION ENTGEGENGENOMMEN.  
WIR GEHEN DAVON AUS, DASS DIESE VORSSCHRIFTEN DEN CAMPINGGÄSTEN BEIM BETRETEN DES GELÄNDES BEKANNT   
SIND UND AKZEPTIERT WERDEN:  
   
   
1) -  Die Anmeldung in der Direktion ist obligatorisch. Das Betreten des Campingplatz ist ohne Genehmigung der Direktion verboten.  
   
2) -  Die Aufenthaltsgebühr je Tag versteht sich vom Zeitpunkt der Ankunft bis 10,00 Uhr des folgenden Tages. Die Aufenthaltsgebühr ist am Tag vor
der Abreise zu bezahlen. Am Tag der Abreise muss der Campingplatz vor 10,00 Uhr geräumt werden. Andernfalls wird ein zusätzlicher Aufenthaltstag
verrechnet.  
   
3) -  Alle Gäste müssen bei ihrer Ankunft ein Ausweisdokument vorlegen welches am Ende des Aufenthaltes rückerstattet wird.   
Jeder erhält dann sofort ein Kennzeichen das gut sichtbar zu tragen ist. Am Ende des Aufenthaltes hat jede Person für die Rückgabe des Kennzeichens
zu sorgen.  
   
4) -  Eine eventuelle Änderung der Personenanzahl je Stellplatz muss der Direktion unverzüglich mitgeteilt werden.  
   
5) -  Die Direktion ist bestrebt allen Gästen eine gute Unterbringung zu ermõglichen. In diesem Sinne behalten wir uns - je nach Bedarf - das Recht vor, 
Autos, Zelte, Wohnwagen, Camper usw. verstellen zu lassen. Wir behalten uns das Recht vor, je Stellplatz die Hõchstzahl der anwesenden  
Personen festzulegen.  
   
6) -  Von 23,00 bis 8,00 Uhr und von 13,00 bis 16,00 Uhr ist innerhalb des Campingplatzes jede lärmende Tätigkeit untersagt, welche die Ruhe der  
anderen Gäste stõrt (schreien, singen, spielen, musizieren, usw.). Dasselbe gilt für das Auf- und Abbauen von Zelten, Caravans, usw.  
   
7) -  Das Graben von Lõchern und Kanälen ist verboten. Bitte helfen Sie uns das Geläande innerhalb und außerhalb des Campingplatzes sauber zu halten.
Trinkwasser ist ein kostbares Gut. Jegliche Verschwendung der Wasservorräte ist verboten. Die Brunnen entlang der Wege dürfen ausschließlich   
für die Trinkwasserversorgung mit geeigneten Behältern verwendet werden. Jede andere Verwendung der Brunnen ist verboten.  
   
8) -  Innerhalb und außerhalb des Campingplatzes dürfen keine offenen Feuer entfacht werden.  
   
9) -  Die Direktion übernimmt keine Verantwortung für Schäden an Fahrzeugen. Dies gilt auch für alle anderen innerhalb Campingplatzes abgestellten  
persõnlichen Gegenstände der Gäste. Im Falle von Diebstahl und Verlusten übernimmt die Direktion keinerlei Haftung.  
   
10) -  Campinggäste dürfen mit ihrem Fahrzeug ausschließlich am Tag der An- und Abreise auf das Campinggelände fahren (zur Verrichtung der   
Verladetätigkeit). Ihr Fahrzeug parken Sie auf dem Gelände vor dem Campingplatz.  
   
11) -  Für die Sauberkeit auf dem Campingplatz sind unsere Gäste verantwortlich. Bitte helfen Sie uns das Gelände innerhalb und außerhalb des  
Campingplatzes sauber zu halten. Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.  
   
12) -  Bitte achten Sie auf der Toilette sowie im Dusch- und Waschraum auf hõchste Sauberkeit. Verlassen Sie die Räumlichkeiten bitte so, wie Sie   
diese gerne vorfinden mõchten  
   
13) -  Der Stromanschluss an den Elektro-Säulen ist nach vorheriger Genehmigung, der Direktion mõglich. Diese wird dafür das zuständige Personal beauftragen.
   
14) -  Bitte unterlassen Sie jegliches Hantieren an den Schaumlõschern welche sich auf dem Campingplatz befinden.  
   
15) -  Tagesbesucher (es werden nicht mehr als drei zugelassen) müssen in der Direktion ihre Ausweisdokumente abgeben. Dauert der Aufenthalt länger  
als eine Stunde wird auf alle Fälle der Tagessatz verrechnet.  Wenn sich auf dem Campingplatz bereits die erlaubte Hõchstzahl von Gästen aufhält,
werden keine Besucher eingelassen.  
   
16) -  Die Direktion behält sich im Allgemeinwohl und für alle nicht hier genannten Fälle das Recht vor, immer und überall einzuschreiten.  
   
SONDERREGELN WELCHE AUSSCHLIESSLICH DIE NUTZUNG DER BUNGALOWS BETREFFEN, SIND DARIN AUF DER  
ANSCHLAGTAFEL ERSICHTLICH.